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Gastrotechnik - Lair Alfred |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen durch die
Firma Lair Alfred Gastrotechnik, Einkaufsbedingungen des Auftraggebers
wird hiermit widersprochen. Nebenabreden oder von diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichenden Abreden sowie Änderungen der
Auftragsbestätigung bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Eventuelle Geschäftsbedingungen des Käufers sind nicht anwendbar und
müssen bei einer Auftragsbestätigung nicht widersprochen werden.
2.Preiserstellung
Die Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung, sofern nichts
anderes vereinbart ist, zuzüglich der gesetzlich geltenden
Mehrwertsteuer. Annahme von Bestellungen kann von Einlangen einer
Vorrauszahlung abhängig gemacht werden.
3. Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich
bestätigt, haben alle Zahlungen bei Lieferung netto zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne jeglichen Abzug in bar zu erfolgen.
Abzüge oder Aufrechnungen von uns nicht akzeptierter Gegenforderungen
werden nicht anerkannt. Bei Zahlungsverzug sind ab Fälligkeit
Verzugszinsen von 12% p. a. über den Basiszinssatz fällig. Weiters
werden Mahnspesen sowie Kosten für Einschaltung eines Inkassobüros dem
Kunden in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu begleichen.
4. Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller
Forderungen unser Eigentum. Verfügungen über unsere Ware während der
Dauer des Eigentumsvorbehaltes sind nicht gestattet. Verfügt oder
veräußert dennoch unser Kunde über die Ware so erstreckt sich der
Eigentumsvorbehalt sowie allfällige Kaufpreis- oder
Benützungsentgeltsforderungen des Kunden auf Dritte.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme
unserer Ware auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns
unverzüglich mittels nachweisbar schriftlicher Verständigung innerhalb
18 Stunden zu informieren.
5.Lieferbedingungen
Die Lieferzeit beginnt mit Annahme des Auftrages und der Abklärung
aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Detailfragen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt wie zB
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Mangel an
Transportmittel, behördliche Anordnungen werden vom Auftragnehmer nicht
vertreten. Bei Lieferverzug hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer
schriftlich eine Nachfrist von 12 Tagen zu stellen. Versand und
Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers sofern nicht anderes
schriftlich vereinbart wurde.
6. Garantiebedingungen
Wir gewähren auf alle fabrikneuen Geräte eine Garantie von 12 Monaten,
beginnend mit Rechnungsdatum, ausgenommen davon sind Glasteile und
Beleuchtungskörper. Kein Garantieanspruch besteht auf Abnutzung und
natürlichen Verschleiß, Kalkablagerungen sowie Einwirkung aggressiver
Flüssigkeiten. Während der Garantiezeit werden die fehlerhaften Teile
entweder nachgebessert oder ersetzt. Wird das Gerät zur Durchführung
der Garantieleistung zu uns gebracht, so entstehen dem Kunden außer dem
Transport keine Kosten. Wird die Garantieleistung auf Kundenwunsch vor
Ort erbracht, so werden Arbeitszeit und Wegkostenpauschale dem Kunden
verrechnet. Die Durchführung der Garantieleistung kann auch durch eine
von uns beauftragte Firma durchgeführt werden. Vorraussetzung zur
Erfüllung der Gewährleistung sind vorschriftsmäßige und fachgerechte
Installation durch einen konzessionierten Fachbetrieb gemäß Angaben aus
Maß- und Informationsblättern, Befolgung der Betriebs- und
Wartungsanweisung sowie keinerlei Reparaturen, Ersatzlieferungen oder
Eingriffe durch den Kunden oder durch Dritte. Durch die Instandsetzung
wird die Garantiefrist nicht erneuert oder verlängert. Getauschte Teile
gehen in unser Eigentum über. Folge-, Vermögens- oder
Verdienstausfallsschäden, Ansprüche gleich welcher Art, die über die
kostenlose Fehlerbeseitigung hinausgehen, können nicht anerkannt
werden.
7. Garantieablöse
Sollte die Ware außerhalb unseres Aktionsradius beziehungsweise ins
Ausland verkauft werden, so ist es möglich eine Garantieablöse beim
Kauf zu vereinbaren. Dies bedeutet, die Ersatzteile werden im Zuge der
Garantieleistung kostenlos von uns zur Verfügung gestellt, die
Reparatur wird jedoch vom Kunden auf eigene Rechnung durchgeführt
8. Rücktritt vom Kaufvertrag
Tritt der Kunde vom erteilten Auftrag zurück, so hat er 25% der
vereinbarten Vertragssumme dem Auftragnehmer zu zahlen. Ist die Ware
bereits ausgeliefert, erhöht sich der Betrag um den Hin- und
Rücktransport sowie die Kosten der administrativen Abhandlung. Die
Geltendmachung eines höheren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen.
9. Vorbehalte
Preisänderungen, Druckfehler und technische Änderungen vorbehalten
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Gmünd, NÖ.
Es gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzes als vereinbart, wenn der
Auftraggeber Nichtkaufmann im Sinne des Handelsgesetzes ist und soweit
sie nicht durch vorstehende Vertragsbedingungen abgeändert sind.
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