Gastrotechnik - Lair Alfred

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen durch die Firma Lair Alfred Gastrotechnik, Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Nebenabreden oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Abreden sowie Änderungen der Auftragsbestätigung bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Eventuelle Geschäftsbedingungen des Käufers sind nicht anwendbar und müssen bei einer Auftragsbestätigung nicht widersprochen werden.

2.Preiserstellung

Die Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Annahme von Bestellungen kann von Einlangen einer Vorrauszahlung abhängig gemacht werden.

3. Zahlungsbedingungen

Falls nicht anders schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt, haben alle Zahlungen bei Lieferung netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne jeglichen Abzug in bar zu erfolgen. Abzüge oder Aufrechnungen von uns nicht akzeptierter Gegenforderungen werden nicht anerkannt. Bei Zahlungsverzug sind ab Fälligkeit Verzugszinsen von 12% p. a. über den Basiszinssatz fällig. Weiters werden Mahnspesen sowie Kosten für Einschaltung eines Inkassobüros dem Kunden in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu begleichen.

4. Eigentumsvorbehalt

Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Verfügungen über unsere Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes sind nicht gestattet. Verfügt oder veräußert dennoch unser Kunde über die Ware so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt sowie allfällige Kaufpreis- oder Benützungsentgeltsforderungen des Kunden auf Dritte.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme unserer Ware auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich mittels nachweisbar schriftlicher Verständigung innerhalb 18 Stunden zu informieren.

5.Lieferbedingungen

Die Lieferzeit beginnt mit Annahme des Auftrages und der Abklärung aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Detailfragen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt wie zB Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Mangel an Transportmittel, behördliche Anordnungen werden vom Auftragnehmer nicht vertreten. Bei Lieferverzug hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich eine Nachfrist von 12 Tagen zu stellen. Versand und Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.

6. Garantiebedingungen

Wir gewähren auf alle fabrikneuen Geräte eine Garantie von 12 Monaten, beginnend mit Rechnungsdatum, ausgenommen davon sind Glasteile und Beleuchtungskörper. Kein Garantieanspruch besteht auf Abnutzung und natürlichen Verschleiß, Kalkablagerungen sowie Einwirkung aggressiver Flüssigkeiten. Während der Garantiezeit werden die fehlerhaften Teile entweder nachgebessert oder ersetzt. Wird das Gerät zur Durchführung der Garantieleistung zu uns gebracht, so entstehen dem Kunden außer dem Transport keine Kosten. Wird die Garantieleistung auf Kundenwunsch vor Ort erbracht, so werden Arbeitszeit und Wegkostenpauschale dem Kunden verrechnet. Die Durchführung der Garantieleistung kann auch durch eine von uns beauftragte Firma durchgeführt werden. Vorraussetzung zur Erfüllung der Gewährleistung sind vorschriftsmäßige und fachgerechte Installation durch einen konzessionierten Fachbetrieb gemäß Angaben aus Maß- und Informationsblättern, Befolgung der Betriebs- und Wartungsanweisung sowie keinerlei Reparaturen, Ersatzlieferungen oder Eingriffe durch den Kunden oder durch Dritte. Durch die Instandsetzung wird die Garantiefrist nicht erneuert oder verlängert. Getauschte Teile gehen in unser Eigentum über. Folge-, Vermögens- oder Verdienstausfallsschäden, Ansprüche gleich welcher Art, die über die kostenlose Fehlerbeseitigung hinausgehen, können nicht anerkannt werden.

7. Garantieablöse

Sollte die Ware außerhalb unseres Aktionsradius beziehungsweise ins Ausland verkauft werden, so ist es möglich eine Garantieablöse beim Kauf zu vereinbaren. Dies bedeutet, die Ersatzteile werden im Zuge der Garantieleistung kostenlos von uns zur Verfügung gestellt, die Reparatur wird jedoch vom Kunden auf eigene Rechnung durchgeführt

8. Rücktritt vom Kaufvertrag

Tritt der Kunde vom erteilten Auftrag zurück, so hat er 25% der vereinbarten Vertragssumme dem Auftragnehmer zu zahlen. Ist die Ware bereits ausgeliefert, erhöht sich der Betrag um den Hin- und Rücktransport sowie die Kosten der administrativen Abhandlung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen.

9. Vorbehalte

Preisänderungen, Druckfehler und technische Änderungen vorbehalten

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Gmünd, NÖ.
Es gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzes als vereinbart, wenn der Auftraggeber Nichtkaufmann im Sinne des Handelsgesetzes ist und soweit sie nicht durch vorstehende Vertragsbedingungen abgeändert sind.  


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